Ferienhof Kleefeld
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Urlaub vom ersten Tag an

 


Ferienhof Kleefeld

Josef u. Hildegard Kleefeld

Friesoyther Straße 38

26169 Friesoythe/Ellerbrock

Tel 04491/2026

Mail ferienhof.kleefeld@t-online.de

www.ferienhofkleefeld.de

Gerichtststand Cloppenburg / Oldenburg

 AGB

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannten  Ferienwohnung oder Ferienzimmer als vereinbart. Die AGB`s sind auf unserer Internetseite einzusehen, gerne lassen wir Ihnen diese per Post, Fax oder Mail zukommen.

1. Vertragsabschluss Mietvertrag

Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung oder Ferienzimmers über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenen Vertragsabschluss, der wirksam wird wenn sämtliche geforderte Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgt.

2. Zahlung des Vertragspreises

Die Vertragspartner schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet/Nutzpreises mittels Verrechnungsscheck aus.

Zahlarten sind: Bar, Überweisung, EC Kartenzahlung noch nicht möglich

a. Zahlungsfristen

Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens bei der Anreise zu entrichten. Eine Anzahlung wird nach Absprache vereinbart. Bei Gruppen die größer als 4 Personen sind, erhebt der Vermieter eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreise. Unmittelbar nach der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung zu entrichten.

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienobjektes ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, um 11.00 Uhr.

4. Schlüssel

Dem /den Mieter/Mietern ist am Anreisetag die Schlüssel für das Mietopjekt auszuhändigen

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechselung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

5. Abreise

Am Abreisetag ist das Mietobjekt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, bis 11.00 Uhr dem Vermieter oder einer vom Vermieter beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand (Besenrein) gemäß der vereinbarten Abreden zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen und die Heizung abzudrehen. Sämtliche Schlüssel sind wie vereinbart zurückzugeben.

Dem Vermieter steht das Recht auf einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmebehandelung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeit sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftleistung zu bestätigen.

6. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchungsunterlagen zu Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gillt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiederhandelungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiederhandelugen etwaige Schadensersatzansprüche begründen.

7. Haustiere, Rauchen

Das mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies gillt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Gebäude, Zimmer und Wohnungen ist das Rauchen generell nicht gestattet.

8. Instandhaltung der Ferienwohnungen, Zimmer und Räumlichkeiten

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlickeiten und alle zum Hof gehöreneden Gebäude samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schaden zu bewahren. Während der Mietzeit enstandenen Schäden an dem Ferienobjekt und auf dem Hofgelände bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzten, es sei denn, er weist nach, dass Ihn selbst oder die Ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

9. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietopjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfallt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen (Umweltschäden, Vandalismus, Feuer ect.) das Mietopjekt nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.

10. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu errichten

Stornierung der Buchung bis 60Tage vor Mietbeginn: 50,00 € pauschale Bearbeitungsgebühr.

Stornierung der Buchung  59 - 30 Tage vor Mietbeginn: 25% des vereinbarten Mietpreises

Stornierung der Buchung 29 - 10 Tage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises

Stornierung der Buchung ab 9. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90% des vereinbarten Mietpreises

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (e-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit eienem Pauschalbetrag für die notwendig anfallenden Bearbeitungskostenin Höhe von 50,00 €.

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadensersatzanforderung. Der Mieter schuldet auch in diesem Fall den vereibarten Mietzins.

Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

11. Nutzungsregeln

Die in den Feriengastbereich ausgelegte und augehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB´s

Für die Nutzung des DSL- Internetzuganges über WLAN sind zusätzlich die WLAN Nutzungsregeln zu berücksichtigen.

12. Gerichtstsand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landesgericht in Oldenburg zuständig.

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